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   BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86   

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BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86 (https://dejure.org/1987,457)
BAG, Entscheidung vom 26.02.1987 - 2 AZR 321/86 (https://dejure.org/1987,457)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 (https://dejure.org/1987,457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebes - Sozialwidrigkeit einer Kündigung - Voraussetzungen für einen Betriebsübergang beim Ladengeschäft - Bedeutung von Kundenkreis, Betriebsform und Warensortiment für den Betriebsübergang eines Einzelhandelsgeschäftes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1987, 1072
  • NZA 1987, 589
  • BB 1987, 1606
  • DB 1987, 1997
  • JR 1987, 528
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86
    Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung abgeben können, gehört die Stillegung des Betriebes (BAGE 41, 72, 80 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 2 a der Gründe; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, m. w. N.).

    Unter Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen und endgültigen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszweckes dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (BAGE 41, 72, 78 f., aaO; BAGE 47, 13, 22 = AP, aaO, zu B III 2 der Gründe).

    Deshalb spricht bei alsbaldiger Wiedereröffnung des Betriebes eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte Stillegungsabsicht (BAGE 47, 13, aaO).

    In diesem Fall muß jedoch im Kündigungszeitpunkt die auf unbestimmte Zeit angelegte Auflösung der Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - ZIP 1984, 1524, 1525; BAGE 47, 13, 23 = AP, aaO, zu B III 3 a der Gründe).

    Führt der Erwerber den Betrieb nicht fort, so liegt erst in diesem Entschluß und nicht schon in der Betriebsveräußerung die Stillegung (BAGE 47, 13, aaO).

  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85

    Betriebsübergang - Kriterien bei Einzelhandelsgeschäft

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86
    Die vom Senat in dem Urteil vom 30. Oktober 1986 - 2 AZR 696/85 aufgestellten Grundsätze über den Betriebsübergang bei einem Einzelhandelsgeschäft nach § 613 a Abs. 1 BGB gelten auch für den Betriebsübergang bei einem Konditorei-Cafe.

    Der Senat hat in dem auch zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 30. Oktober 1986 - 2 AZR 696/85 - entschieden, welche materiellen und immateriellen Betriebsmittel eines Einzelhandelsgeschäftes auf den Erwerber übergehen müssen, um noch einen funktionsfähigen Betrieb annehmen zu können.

    Unerheblich ist, ob die Streithelferin Inventar der Beklagten übernommen hat, wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend angenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 30. Oktober 1986 - 2 AZR 696/85 -).

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86
    Unwesentliche Bestandteile des Betriebsvermögens bleiben außer Betracht (BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 - EzA § 613 a BGB Nr. 46, zu B III 1 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, m. w. N.).

    Auch die weitere Würdigung des Berufungsgerichts, in den zwischen der Streithelferin und der Beklagten sowie deren Vermieterin abgeschlossenen Verträgen sei ein Rechtsgeschäft im Sinne des § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB zu sehen, entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 173/84 -, aaO).

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86
    Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 2 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung abgeben können, gehört die Stillegung des Betriebes (BAGE 41, 72, 80 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 2 a der Gründe; BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, m. w. N.).

    Unter Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen und endgültigen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszweckes dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzugeben (BAGE 41, 72, 78 f., aaO; BAGE 47, 13, 22 = AP, aaO, zu B III 2 der Gründe).

  • BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 409/82
    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86
    In diesem Fall muß jedoch im Kündigungszeitpunkt die auf unbestimmte Zeit angelegte Auflösung der Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits greifbare Formen angenommen haben (BAG Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - ZIP 1984, 1524, 1525; BAGE 47, 13, 23 = AP, aaO, zu B III 3 a der Gründe).
  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 193/84

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Betriebsübergang - Begründung der

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86
    Das ist der Fall, wenn eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist das erwartete Ereignis eingetreten oder die geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (BAGE 6, 1, 3 f. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 193/84 - n. v.).
  • BGH, 26.03.1982 - V ZR 87/81

    Vorliegen einer Berufung bei Einlegung einer Berufung der Hauptpartei selbst und

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86
    Über dieses einheitliche Rechtsmittel kann das Rechtsmittelgericht auch nur einmal entscheiden (BGH NJW 1982, 2069; BGH MDR 1985, 751).
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86
    Die Trennung eines Teils vom ganzen Betrieb darf dessen Charakter nicht in der Weise ändern, daß es sich nur noch um Einzelgegenstände handelt (BAG Urteil vom 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung: Vgl. BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55

    Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes

    Auszug aus BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86
    Das ist der Fall, wenn eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist das erwartete Ereignis eingetreten oder die geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (BAGE 6, 1, 3 f. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 193/84 - n. v.).
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von

  • LAG Düsseldorf, 30.08.2016 - 14 Sa 274/16

    Aufgliederung eines Möbelhauses in verschiedene Einzelgesellschaften -

    (1) Bei der Frage, welche Betriebsmittel für einen Einzelhandelsbetrieb prägend sind, muss auf den arbeitstechnischen Zweck eines Ladengeschäftes abgestellt werden, der darin besteht, mit Hilfe von Arbeitnehmern Ware vom Großhändler oder Erzeuger anzukaufen und an den Endverbraucher zu verkaufen (BAG, Urteil vom 26.02.1987 - 2 AZR 321/86 -, Rn. 37, juris; BAG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 AZR 260/87 -, Rn. 25, juris).

    Der Kundenkreis des Einzelhandelskaufmanns wird jedoch geschaffen durch die Geschäftslage, die Betriebsform sowie durch ein bestimmtes Warensortiment (BAG, Urteil vom 26.02.1987 - 2 AZR 321/86 -, Rn. 37 ff., juris; BAG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 AZR 260/87 -, Rn. 25, juris).

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes

    Der Betriebsübergang erfolgt, wenn die Organisations- und Leitungsmacht auf den neuen Inhaber übergeht (BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB, zu B II 4 a der Gründe).
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 796/98

    Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs

    Danach gelten die in der früheren Rechtsprechung zum Betriebsübergang bei einem Einzelhandelsgeschäft herausgestellten Gesichtspunkte (vgl. BAG 30. Oktober 1986 - 2 AZR 696/85 - BAGE 53, 267, 273 ff.; BAG 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP BGB § 613 a Nr. 63, zu B II 4 b, c der Gründe; BAG 10. Juni 1988 - 2 AZR 801/87 - AP BGB § 613 a Nr. 82, zu II 1 b der Gründe; BAG 18. Mai 1995 - 8 AZR 741/94 - EzA BGB § 613 a Nr. 139, zu B I 1 b, 2 der Gründe) auch nach der neuen Begriffsbestimmung des Betriebsübergangs aufgrund der oben zitierten geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Die Trennung eines Teils vom ganzen Betrieb darf dessen Charakter nicht in der Weise ändern, daß nur noch einzelne Gegenstände erhalten werden (BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB, zu B II 4 a der Gründe).

    Anders als bei Ladengeschäften (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. Februar 1987, aaO, zu B 4 b der Gründe) sind dagegen die Betriebsräume von untergeordneter Bedeutung; das Großhandelsgeschäft kann, wie ein Produktionsbetrieb, auch an anderen Stellen oder in einem anderen Ort weitergeführt werden, ohne damit notwendig seinen bisherigen Kundenstamm zu verlieren und seinen Kundenkreis zu verändern.

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Sie liegen dann vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen und betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (Senatsurteile vom 27. September 1984 BAGE 47, 13, 23 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 3 a der Gründe; vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - EzA § 613 a BGB Nr. 62; Hueck, aaO, Rz 155; Herschel/Löwisch, aaO, Rz 75).
  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 394/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb

    Für die Annahme eines rechtsgeschäftlichen Betriebsübergangs i.S. von § 613 a BGB kommt es entscheidend darauf an, daß ein zuvor nicht stillgelegter Betrieb mit allen wesentlichen Betriebsmitteln in der Weise erworben wird, daß die arbeitstechnischen Zwecke des Betriebes weiterverfolgt werden können (BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB ; BAG, Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB , zu B II 4 a der Gründe; BAG, Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 70 zu § 613 a BGB , zu II 2 a der Gründe; BAG, Urteil vom 27. April 1995 - 8 AZR 197/94 - AP Nr. 128 zu § 613 a BGB , zu B I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; RGRK-BGB/Ascheid, 12. Aufl., § 613 a Rdn. 100; MünchArbR/Wank, Band 2, § 120 Rdn. 36).

    Dies läßt sich entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts nicht aus Rechtsgrundsätzen herleiten, die der Zweite Senat des BAG im Zusammenhang mit der Übernahme von Einzelhandelsgeschäften und Gaststättenbetrieben aufgestellte hat (BAG, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 1 AZR 696/85 - BAGE 53, 267 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB ; BAG, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB ).

  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines

    Es ist insoweit an die Rechtsprechung des Senates zum Betriebsübergang bei Ladengeschäften (BAGE 53, 267 = AP, aaO) und einem Konditorei-Cafe(Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB) anzuknüpfen, in der die Bedeutung der Erhaltung des Kundenkreises für den Erwerber sächlicher Betriebsmittel betont und eingehend begründet worden ist.
  • BAG, 18.05.1995 - 8 AZR 741/94

    Übergang der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch

    Der Betriebsübergang erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Organisations- und Leitungsmacht auf den neuen Inhaber übergeht (BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB, zu 3. der Gründe; BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB, zu B II 4 a der Gründe).

    Die Übernahme der Ladeneinrichtung ist von untergeordneter Bedeutung (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB, zu B II 4 b bb der Gründe; BAG Urteil vom 30. Oktober 1986 - 2 AZR 696/85 - BAGE 53, 267, 277 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b gg der Gründe).

  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96

    Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Ein Betrieb geht zu dem Zeitpunkt auf den Erwerber über, in dem dieser die Leitungs- und Organisationsmacht erhält und ausüben kann (BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 25. Februar 1981 - 5 AZR 991/78 - BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB; BAG Urteil vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - BAGE 68, 160, 167 f. = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG Urteil vom 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP Nr. 148 zu § 613 a BGB, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 192/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Verlegung der Büroräume - Genaue

    Es ist vielmehr auf den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebes abzustellen (vgl. BAGE 53, 267, 275 = AP, aaO; Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB; von Hoyningen-Huene, aaO).

    Nur so wird erkennbar, welche Betriebsmittel im konkreten Fall erforderlich sind, um den Betrieb fortzuführen (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 -, aaO).

  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 395/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb -

  • BAG, 19.11.1996 - 3 AZR 396/95

    Tariflicher Abfindungsanspruch trotz Weiterbeschäftigung im Betrieb -

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 200/94

    Betriebsbedingte Kündigung - Schließung des Betriebs - Kündigungszeitpunkt

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 191/88

    Abgrenzung Betriebsübergang und witschaftliche Verflechtung zweier Unternehmen -

  • BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 518/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche bzw. hilfsweise

  • LAG Sachsen, 05.12.1994 - 7 (1) Sa 125/93

    Abfindung; Tarifvertrag; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Aufhebungsvertrag;

  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 667/87

    Kündigung wegen des Betriebsübergangs - Berufung auf eine vereinbarte Schriftform

  • LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 Sa 1579/95

    Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende

  • LAG Berlin, 06.03.1995 - 7 Sa 93/94

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Produktionseinstellung bei

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 801/87

    Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang im Baugewerbe - Eingeschränkte Bewertung

  • LAG Hamm, 11.03.2002 - 8 Sa 1249/01

    Betriebsübergang, Unterrichtung, Verzugslohn, Verjährung, Treu und Glauben,

  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89

    Abgeltung eines Urlaubsanspruchs - Vorliegen eines Betriebsübergangs - Beendigung

  • BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88

    Betriebsstilllegung: Abgrenzung zum Betriebsübergang eines Betriebsteils

  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 581/89

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Nachwirkender Kündigungsschutz für

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

  • LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 (6) Sa 1580/95

    Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende

  • LAG Hamm, 09.10.1995 - 17 Sa 1946/94

    Betriebsübergang: Wechsel des Aufgabenträgers bei privatem Verein

  • BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 346/90
  • LAG Sachsen, 05.12.1994 - 7 (1) Sa 126/93

    Abfindung auf der Grundlage eines Tarifvertrages; Ausscheiden aus dem

  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 529/89

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung - Grundsätze des nachwirkenden

  • LAG Bremen, 15.12.1995 - 4 Sa 91/95

    Weiterbeschäftigung trotz Betriebsübernahme während eines

  • LAG Köln, 02.02.1995 - 10 Sa 1071/94

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Betriebsstillegung

  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87

    Zeitpunkt des Übergangs des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang -

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 198/94
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 199/94
  • LAG Sachsen, 05.12.1994 - 7 (1) Sa 129/93

    Abfindung auf der Grundlage eines Tarifvertrages; Ausscheiden aus dem

  • LAG Köln, 12.01.1988 - 4 Sa 697/87

    Betirebsinhalberwechsel

  • LAG Berlin, 18.02.1999 - 10 Sa 81/97

    Betriebsübergang eines Erholungsheimes des FDGB der ehemaligen DDR

  • LAG Köln, 24.09.1997 - 2 (7) Sa 392/97

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist;

  • LAG Köln, 24.09.1997 - 2 (4) Sa 40/97

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist;

  • BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 581/89

    Arbeitsverhältnis: Überleitung auf einen neuen Arbeitgeber - Änderungskündigung:

  • LAG Sachsen, 27.01.1997 - 8 Sa 684/96

    Voraussetzungen eines Betriebsüberganges; Annahmeverzugslohn

  • LAG Hessen, 17.10.1988 - 10 Sa 326/88

    Anspruch gegen Wirksamkeit einer Kündigung wegen angeblicher Betriebsstilllegung;

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